Badsanierung für Pflegebedürftige: Bei der Anpassung von Wohnungen für Pflegebedürftige spielt die Badsanierung eine zentrale Rolle. Barrierefreie Bäder und Duschkabinen sind essentiell, um die Selbstständigkeit und Sicherheit im Alltag zu erhöhen.
Für die Badsanierung können Pflegebedürftige Zuschüsse bis zu 4.000 Euro erhalten. Diese können für den Einbau von bodengleichen Duschen, niedrigen Duschwannen oder breiteren Türöffnungen genutzt werden.
Krankenkassenunterstützung: Die Krankenkasse übernimmt Kosten für Badhilfsmittel, die das Baden und die Hygiene erleichtern, wie Badewannenlifte oder spezielle Stützgriffe. Diese Maßnahmen müssen ärztlich verordnet und von der Kasse genehmigt werden.
Landesförderung: Einige Bundesländer bieten gezielte Förderprogramme für die Badsanierung an. Diese Programme können Darlehen oder Zuschüsse beinhalten, die speziell für den Umbau von Bädern zu barrierefreien Räumen gedacht sind.
KfW-Förderung: Innerhalb der KfW-Programme gibt es spezielle Zuschüsse für die Schaffung barrierefreier Bäder. Diese können für den Umbau oder die Sanierung genutzt werden, um die Wohnqualität und Unabhängigkeit zu verbessern.
Stiftungsförderung: Stiftungen können individuelle Unterstützung für Badsanierungen bieten. Anträge müssen den Bedarf und die geplanten Maßnahmen detailliert darlegen, um Fördermittel zu erhalten.
Eingliederungshilfe für barrierefreie Bäder: Die Eingliederungshilfe kann ebenfalls für die Gestaltung barrierefreier Bäder genutzt werden. Hierbei stehen die Selbstständigkeit und Teilhabe im Vordergrund, wobei die Maßnahmen auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sein müssen.
Nutzung von Sozialhilfeleistungen: Wenn andere Finanzierungsquellen nicht ausreichen, können Sozialhilfeträger zur Unterstützung bei der Badsanierung herangezogen werden. Dabei ist eine genaue Bedarfsprüfung und eventuell ein Vor-Ort-Termin durch das Gesundheitsamt notwendig.
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