Fliesenschäden - Diese Schäden zahlt eine Versicherung
Fliesenschaden - Diese Schäden zahlt eine Wohngebäudeversicherung
Eine Wohngebäudeversicherung ist für Hausbesitzer unerlässlich, da sie eine Vielzahl von Schäden abdeckt, die an der Bausubstanz auftreten können. Oftmals sind Fliesenleger diejenigen, die diese Schäden beheben. In diesem Artikel stellen wir sieben Beispiele vor, bei denen eine Wohngebäudeversicherung greift und ein Fliesenleger zur Schadensbehebung erforderlich ist.

Wasserschaden durch Rohrbruch
Ein Rohrbruch kann massive Wasserschäden verursachen, die sowohl Wände als auch Böden betreffen. Wenn Fliesen in Badezimmern, Küchen oder anderen gefliesten Bereichen durch eindringendes Wasser beschädigt werden, kann ein Fliesenleger die betroffenen Bereiche erneuern. Die Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel die Kosten für die Beseitigung des Wasserschadens und die anschließenden Reparaturen.
Überschwemmung
Starkregen oder Hochwasser können Überschwemmungen verursachen, die Fliesenböden und Wände beschädigen. Ein Fliesenleger kann die zerstörten Fliesen entfernen und durch neue ersetzen, um den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt oft die Kosten für die Schadensbeseitigung und die Wiederherstellung der betroffenen Bereiche.

Frostschäden
In kalten Wintern können Frostschäden an Wasserleitungen und Heizungsrohren auftreten. Wenn diese Leitungen platzen, kann das austretende Wasser Fliesen und den darunterliegenden Estrich beschädigen. Ein Fliesenleger wird benötigt, um die beschädigten Fliesen zu entfernen und neue zu verlegen. Die Wohngebäudeversicherung deckt solche Frostschäden in der Regel ab.
Feuchtigkeitsschäden
Feuchtigkeit kann durch undichte Stellen im Dach, in Wänden oder Fundamenten in das Gebäude eindringen und Fliesen beschädigen. Ein Fliesenleger kann die beschädigten Fliesen entfernen, die betroffenen Bereiche trocknen und neue Fliesen verlegen. Die Wohngebäudeversicherung kommt oft für die Kosten der Schadensbehebung auf.

Brandschäden
Ein Brand kann erhebliche Schäden an der Bausubstanz verursachen, einschließlich der Fliesen in Küche, Bad oder anderen Bereichen. Ein Fliesenleger kann die verbrannten oder durch Löschwasser beschädigten Fliesen ersetzen. Die Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel die Kosten für die Brand- und Löschwasserschäden sowie die Wiederherstellung der beschädigten Bereiche.
Sturmschäden
Stürme können Dächer abdecken und Fenster zerbrechen, wodurch Regenwasser ins Gebäude eindringt und Fliesen beschädigt. Ein Fliesenleger kann die beschädigten Fliesen entfernen und durch neue ersetzen. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt häufig die Kosten für die Beseitigung der Sturmschäden und die anschließenden Reparaturen.

Vandalismus
Vandalismus kann ebenfalls Schäden an Fliesen verursachen. Wenn Unbefugte in das Gebäude eindringen und Fliesen absichtlich zerstören, kann ein Fliesenleger die betroffenen Bereiche reparieren. Die Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel die Kosten für die Beseitigung von Vandalismusschäden.
